BGH-Urteil: Wurstproduzent muss bei Gesundheitsgefahr mitwirken
Lebensmittelbetriebe müssen bei Gesundheitsgefahren für Verbraucher eng mit den Behörden zusammenarbeiten. Das hat der BGH heute in einem Fall aus Bayern klargestellt. Von Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion.
Lebensmittelbetriebe müssen bei Gesundheitsgefahren für Verbraucher eng mit den Behörden zusammenarbeiten. Das hat der BGH heute in einem Fall aus Bayern klargestellt. Von Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion.[mehr]