Immobilienfonds: Streit um „Uni Immo Wohnen ZBI" – Gericht gibt Verbraucherschützern recht
Die Union-Investment-Tochter darf ihren umstrittenen Fonds nicht mehr in der niedrigen Risikoklasse zwei einstufen. Der Fondsanbieter kündigt bereits Berufung gegen das Urteil an.

