Keine Abschiebung, keine Haft: Warum war der Aschaffenburg-Täter auf freiem Fuß?
Diese Frage stellen sich gerade viele: Hätte die Bluttat von Aschaffenburg verhindert werden können? Schließlich war der Täter ausreisepflichtig, offensichtlich psychisch krank und polizeibekannt.
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