Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Letzte Änderungen:  Aktuelles - Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan  Redaktionelle Änderungen   Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen: - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen. - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte. - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.   Aktuelles Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Am 5. März 2026 erfolgte ein iranischer Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAJ). Der Flugverkehr zum Flughafen Nachitschewan wurde vorübergehend eingestellt. Der Flughafen in Baku ist derzeit nicht betroffen. Weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden. Falls Sie sich in Aserbaidschan aufhalten: Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte. Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen. Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter. Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang können auch in Aserbaidschan sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen: Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern. Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden. Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen). Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku. Sicherheit - Teilreisewarnung Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt. Terrorismus Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis. Innenpolitische Lage Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien Der bewaffnete Konflikt um die Region Karabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung

Mär 5, 2026 - 18:45
 0  1
Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles - Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan 

Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
 

Aktuelles

Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.

Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.

Am 5. März 2026 erfolgte ein iranischer Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAJ). Der Flugverkehr zum Flughafen Nachitschewan wurde vorübergehend eingestellt. Der Flughafen in Baku ist derzeit nicht betroffen. Weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Aserbaidschan aufhalten:

  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.

In diesem Zusammenhang können auch in Aserbaidschan sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.

Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:

  • Prüfen Sie, ob dies in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten - die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum. Das Visum kann aktuell im Rahmen einer Sonderregelung auch an der Grenze eingeholt werden.
  • Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss; es kommt zu längeren Wartezeiten an der Grenze. Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
  • Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien

Der bewaffnete Konflikt um die Region Karabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor einer unabdingbaren Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen. Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien wird, trotz einer Entspannung in den aserbaidschanisch-armenischen Beziehungen, weiterhin gewarnt.

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.

Übrige Landesteile

Demonstrationen und Proteste können vereinzelt stattfinden und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden. 

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Aserbaidschan verzeichnet aufgrund einer starken Präsenz von Ordnungskräfte und des weit verbreiteten Einsatzes von Überwachungskameras eine vergleichsweise gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Überfälle, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche kann vereinzelt vorkommen. 

  • Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.

Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Baku ist in der Regel gut. Vor allem in ländlichen Gebieten und außerhalb größerer Städte gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen, wie z.B. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung, Straßenschäden, fehlende Fahrbahnmarkierung oder -sicherung, offene Kanalisation, Tiere auf der Fahrbahn etc. Warnschilder zu Steinschlag und Viehtrieb sollten ernstgenommen werden. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Verkehrsregeln werden in Aserbaidschan teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten. Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses sowie des Visums mit sich.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Halten Sie sich in jedem Fall an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es finden sehr viele Kontrollen statt, die Bußgelder können vergleichsweise hoch sein.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv. 

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.

LGBTIQ

Nach aserbaidschanischem Recht sind homosexuelle Handlungen nicht verboten oder strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können negative Reaktionen hervorrufen. 

Rechtliche Besonderheiten

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Prostitution gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. mit Bußgeld geahndet werden.

Wehrpflicht

Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.

  • Treten Sie Reisen außerhalb von Städten nur mit ausreichend Bargeldreserven an.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 

Siehe Aktuelles

Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung. 

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind. Ebenso sind der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr weiterhin weitgehend ausgesetzt.

Die Ausreise auf dem Landweg ist für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige ohne Genehmigung nur via Georgien, die Russische Föderation und Iran möglich.

Visum

Siehe Aktuelles

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Außerdem können Visa für einen einmaligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. 

Für den Flughafentransit am Flughafen Baku, bei dem der internationale Transitbereich nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. 

Bitte informieren Sie sich bei Transitaufenthalten rechtzeitig über mögliche Terminal-Wechsel und ggf. damit verbundene Visumpflichten. 

Bei Großveranstaltungen (z.B. Formel 1, etc.) können Sonderbestimmungen mit Erleichterungen zur Visumspflicht zur Anwendung kommen. Nähere Informationen dazu werden von den Veranstaltern bzw. von den Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan auf deren Webseiten veröffentlicht.

Voraufenthalte in Armenien

Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.

Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)

Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Registrierung

Deutsche und andere ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung in der Regel vom Hotel erfüllt. Es ist empfehlenswert, dies durch eine Nachfrage im Hotel bestätigen zu lassen. Es drohen ansonsten empfindliche Bußgelder bei Ausreise.
Weitere Informationen und Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes zu finden. Auskünfte dazu erteilen auch die örtlichen ASAN-Service-Center.

Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragt werden.

Minderjährige

Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines allein reisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
 

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind.

Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.

Einfuhrbestimmungen

Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.        
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.

Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden.

Die Einfuhr und der Betrieb von Drohnen und Satellitentelefonen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der aserbaidschanischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) ist untersagt. Bei Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt. 

  • Für Informationen zur Einfuhr und Einholung der erforderlichen Genehmigung wenden Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde.

Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Kaviar (höchstens 125 g)
  • Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
  • Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
  • Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
  • Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
  • Antiquitäten, Kunstgegenstände etc. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
  • Zigaretten (höchstens 200 Stück)

Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin eingeholt werden.

Tiere

Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 14 Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa. 

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise