Es wird eng für das DCU: Klage könnte Kinostart von „Superman“ verhindern

„Superman“ ist das Kronjuwel des DCU. Doch nun könnte es unter Verschluss bleiben, der Nachlass einer der Superman-Schöpfer geht vor Gericht gegen Warner vor.

Feb 2, 2025 - 01:46
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Es wird eng für das DCU: Klage könnte Kinostart von „Superman“ verhindern

„Superman“ ist das Kronjuwel des DCU. Doch nun könnte es unter Verschluss bleiben, der Nachlass einer der Superman-Schöpfer geht vor Gericht gegen Warner vor.

Die Woche prasselten bereits Spott und Häme der Netzgemeinde auf den neuen „Superman“-Film ein. Grund war ein neuer TV-Spot, in dem es in einer Weitwinkelaufnahme den Anschein machte, als würde David Corenswets Man of Steel schielen. Für das produzierende Studio Warner, das alles daran setzt, mit der wertvollen DC-Marke endlich in die Sphären des Marvel Cinematic Universe (MCU) vorzustoßen, ein herber Rückschlag. Manche Filme erholen sich nicht von derartigem Gegenwind. Doch jetzt kommt der echte Hammer, der wahrhaftig in der Lage dazu sein könnte, Superman buchstäblich zu stoppen: Demnach hat der Nachlass von Comic-Zeichner Joe Shuster am Freitag in New York City vor einem Bundesgericht eine Urheberrechtsklage gegen Warner Bros. Discovery und DC Comics eingereicht (via Deadline).

Dem Ganzen geht ein jahrzehntelanger Rechtsstreit voraus, der 1992 zunächst beigelegt schien. Comic-Zeichner Joe Shuster und Comic-Autor Jerry Siegel, die Schöpfer von Superman, hatten die weltweiten Rechte an ihrer Figur 1938 für 130 US-Dollar an Detective Comics verkauft, dem Vorgänger von DC Comics. 1947 versuchten sie die Rechte an Superman zurückzuerlangen, was vom Obersten Gerichtshof in New York City abgeschmettert wurde. Jedoch erhielten sie vom Verlag 94.000 US-Dollar für die Rechte an Superboy und wurden anschließend gefeuert sowie ihre Namen von allen Superman-Comics entfernt. 1975 willigte Warner ein, ihnen eine jährliche Summe auszuzahlen, Siegel und Shuster wiederum sollten dafür nie wieder die Rechte anfechten.

Tatsächlich hätte es das US-Urheberrechtsgesetz erlaubt, das geistige Eigentum nach einer gewissen Zeit zurückzufordern. Als Shuster 1992 starb, trafen seine Schwester Jean und sein Bruder Frank eine Vereinbarung mit DC Comics, die genau dieses Recht aufhob im Austausch für eine jährliche Zahlung von 25.000 US-Dollar. 2012 strengten sie abermals eine Klage gegen Warner an, um einen Teil der Verwertungsrechte zurückzuerlangen, was wiederum vom 9. Berufungsgericht in San Francisco abgewiesen wurde.

Damit wäre die Sache eigentlich vom Tisch, doch nun beruft sich der Shuster-Nachlass auf das britische Rechtssystem, wonach die Urheberrechte 25 Jahre nach dem Tod automatisch zurückgehen. In diesem Fall wären die Rechte an Superman bereits 2017 auf den Shuster-Nachlass übergegangen und eine Verwendung in jedweder Form ohne Zustimmung und/oder Lizenz damit rechtswidrig. Diesem britischen Rechtssystem folgen neben Großbritannien auch Irland, Australien und Kanada, weswegen in der Klageschrift neben Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, „Superman“ in eben diesen Ländern zu veröffentlichen, bevor ein Prozess stattgefunden hat. Also schnell noch einmal den Trailer anschauen:

„Superman“: Verhindert die Klage den geplanten Kinostart weltweit?

Ein Sprecher von Warner Bros. teilte bereits mit, dass man mit dem Inhalt der Klage nicht einverstanden sei und das man das eigene Recht vor Gericht „mit Nachdruck“ verteidigen werde. Selbst wenn Warner zunächst nur davon absehen müsste, „Superman“ in den vier genannten Ländern zu veröffentlichen, wäre der aktuelle deutsche Kinostart am 10. Juli 2025 gefährdet. Für das Studio dürfte es immens wichtig sein, den Event-Film möglichst zeitgleich weltweit zu veröffentlichen, um ein maximales Momentum zu erzeugen – und auch illegalen Screenern zuvorzukommen.

Bis zum Kinostart sind es zwar noch einige Monate, aber sollte diese neuerliche Klage nicht rechtzeitig geklärt sein, wäre es durchaus möglich, dass sich Warner dazu entscheidet, die Veröffentlichung um weitere Monate nach hinten zu verschieben.

Auf den Schreck schnell ein kniffliges Quiz lösen. Das lenkt von der Angst ab, dass „Superman“ potenziell verschoben werden muss, bis die Rechtslage geklärt ist: